Abgeltung des Wertverlustes für Borkenkäferschäden auch für 2020 möglich

Wappen der Marktgemeinde Lichtenau im Waldviertel

Waldfonds Maßnahme 3 – Abgeltung des Wertverlustes für Borkenkäferschäden auch für 2020 möglich


Der Abgeltungszeitraum für die Schadensbemessung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust (M3 Waldfonds) wurde auf das Jahr 2020 erweitert. Zudem wurde die Frist für die Antragstellung bis 1. Juli 2022 verlängert. Durch den neuen Abgeltungszeitraum von 2018 bis 2020 hat sich die Anzahl an Katastralgemeinden mit einem Mindestschadanteil von 3% der Gesamtwaldfläche in Niederösterreich um 267 auf nunmehr 865 Katastralgemeinden erhöht. Es ist nun möglich auch in den neu hinzugekommenen Katastralgemeinden einen Antrag auf Abgeltung des Wertverlustes für Borkenkäferschäden (M3 Waldfonds) zu stellen. 

Die Entschädigung beträgt pauschal 3.500 €/ha Schadfläche und die Förderuntergrenze beträgt 1.000 € (ca. 0,30ha) wobei einzelne Teilflächen ab 0,10ha möglich sind. Die neue Liste an betroffenen Katastralgemeinden sowie sämtliche Infos zur Antragstellung inklusive eines Ausfüllhilfevideos finden Sie unter folgendem Link: 


Das Bundesforschungszentrum für Wald (BFW) wird eine automatische Aufrollung der bisher abgewickelten Anträge durchführen. Dies bedeutet:

  • Sie haben noch keinen Antrag gestellt?
    Stellen Sie einen Antrag für alle im Zeitraum von 2018 bis 2020 geschädigten Grundstücke bis spätestens 1. Juli 2022.

  • Sie haben bereits einen Antrag für alle in den Jahren 2018 bis 2019 geschädigten Flächen gestellt?
    Stellen Sie bis spätestens 1. Juli 2022 einen neuen Antrag nur für die neu dazugekommenen Flächen. Dieser wird automatisch mit dem bereits gestellten Antrag zusammengeführt und geprüft.

  • Sie haben bereits einen Antrag für alle in den Jahren 2018 bis 2020 geschädigten Flächen gestellt?
    KEINE neue Antragsstellung notwendig. Ihr Antrag wird automatisch neu aufgerollt und Sie bekommen das Jahr 2020 mitentschädigt (auch wenn bereits ausbezahlt wurde)!


Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die AMA (https://www.eama.at/). Sie benötigen somit Betriebsnummer und einen eAMA-Zugang. Sollte keine Betriebsnummer bzw. kein eAMA-Zugang vorhanden sein oder Sie Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich an die Forstberater DI Maximilian Engelhardt und DI Manuel Rakos.


BBK Krems: DI Maximilian Engelhardt unter 05 0259 24315.

Für telefonische Anfragen steht Ihnen auch DI Manuel Rakos unter 0664/60259-24104 zur Verfügung.


  • Quelle: Landwirtschaftskammer Niederösterreich

11.11.2021