Flächenwidmung

Im Flächenwidmungsplan ist das Gemeindegebiet generell in Grünland, Bauland und Verkehrsflächen eingeteilt. Entsprechend der Festlegung der Widmungsart gibt es gesetzliche Bestimmungen über die Zulässigkeit der Errichtung von Bauwerken und Anlagen. Dies wird im Bauamt des Gemeindeamtes vollzogen.

Vor der Planung von Bauvorhaben ist es notwendig, dass sich die Bauwerber beim Gemeindeamt (Bauamt) über die Flächenwidmung erkundigen. Nur bei gesetzeskonformer Widmungsart kann eine Baubewilligung erteilt werden.

Der Flächenwidmungsplan wird im Rahmen des "Örtlichen Raumordnungsprogrammes" der Gemeinde erstellt und abgeändert. Änderungen werden von der Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Fachbüro für Raumplanung vorbereitet und in einem eigenen behördlichen Verfahren abgewickelt. Dem Land NÖ kommt dabei als Genehmigungsbehörde eine wesentliche Rolle zu.

Den Bürgern ist die Möglichkeit gegeben, während der kundgemachten Auflagefrist eine Stellungnahme zu den Abänderungen abzugeben.

Zuständig


Portrait Helge Dereani
Kontaktdaten von Ing. Helge Dereani
FunktionBauamt
NameIng. Helge Dereani
AdresseLichtenau 49
3522 Lichtenau im Waldviertel
Telefon+43 2718 257 17
E-Mail (offiziell)dereani@lichtenau.gv.at
Büro1. Stock