Anmeldung von Schäden nach Katastrophenereignissen beim Gemeindeamt.
Die Gemeinde hat eine Schadenskommission zu bilden, die Schätzung unter Beiziehung von Sachverständigen zu veranlassen und die Schadensmeldung an das Amt der NÖ Landesregierung weiter zu leiten.
weiterführende Informationen: Niederösterreichischer Zivilschutzverband