Vereinswesen

Damit ein Verein entstehen kann, muss seine Errichtung der Vereinsbehörde schriftlich angezeigt werden.

Zuständige Behörde:
Vereinsbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft oder – falls sich im örtlichen Wirkungsbereich eine Bundespolizeidirektion befindet – diese. In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs ist der Magistrat zuständig.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Vereinssitz. Für einen Verein mit Sitz in der Marktgemeinde Lichtenau im Waldviertel ist die Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft Krems, Körnermarkt 1, 3500 Krems, Tel. 02732/9025, gegeben.

Information über Vereinsgründung

Vereinsstatuten

Statutenmuster

Zuständig


Portrait Rene Rameder
Kontaktdaten von René Rameder
FunktionAmtsleiter
NameRené Rameder
AdresseLichtenau 49
3522 Lichtenau
Telefon+43 2718 257 11
E-Mail (offiziell)rameder@lichtenau.gv.at
Büro1. Stock