Bei Erreichung einer bestimmten Anzahl von Unterstützungsunterschriften ist ein "Volksbegehren" zu einem konkreten Thema durchzuführen.
Die Bürger haben dabei die Möglichkeit, sich über einen behördlich festgelegten Zeitraum von 8 Tagen beim Gemeindeamt eintragen zu lassen und so das Thema des Volksbegehrens zu unterstützen. An 2 Wochentagen besteht die Möglichkeit zur Eintragung bis 20 Uhr, auch am Samstag und am Sonntag sind von der Gemeinde bestimmte Eintragungszeiten festzulegen.
Information über die Eintragsungszeiten durch Anschlag an den Amtstafeln sowie durch Anfrage beim Gemeindeamt.
Bei Erreichung einer bestimmten Anzahl von Unterschriften hat sich das Parlament damit zu befassen.
Eintragungsberechtigt sind Gemeindebürger, die in der Gemeinde das Bundeswahlrecht besitzen (also in der Hauptwohnsitzgemeinde). Ein Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein) ist vorzuweisen.