Volksbegehren

Bei Erreichung einer bestimmten Anzahl von Unterstützungsunterschriften ist ein "Volksbegehren" zu einem konkreten Thema durchzuführen.
Die Bürger haben dabei die Möglichkeit, sich über einen behördlich festgelegten Zeitraum von 8 Tagen beim Gemeindeamt eintragen zu lassen und so das Thema des Volksbegehrens zu unterstützen. An 2 Wochentagen besteht die Möglichkeit zur Eintragung bis 20 Uhr, auch am Samstag und am Sonntag sind von der Gemeinde bestimmte Eintragungszeiten festzulegen.
Information über die Eintragsungszeiten durch Anschlag an den Amtstafeln sowie durch Anfrage beim Gemeindeamt.
Bei Erreichung einer bestimmten Anzahl von Unterschriften hat sich das Parlament damit zu befassen.
Eintragungsberechtigt sind Gemeindebürger, die in der Gemeinde das Bundeswahlrecht besitzen (also in der Hauptwohnsitzgemeinde). Ein Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein) ist vorzuweisen.

Zuständig


Portrait Martina Dörr
Kontaktdaten von Martina Dörr
FunktionBürgerservice, Postpartnerstelle
NameMartina Dörr
AdresseLichtenau 49
3522 Lichtenau
Telefon+43 2718 257 15
E-Mail (offiziell)doerr@lichtenau.gv.at
BüroErdgeschoss

Portrait Monika Kuhrn
Kontaktdaten von Monika Kuhrn
FunktionBürgerservice, Postpartnerstelle
NameMonika Kuhrn
AdresseLichtenau 49
3522 Lichtenau
Telefon+43 2718 257 16
E-Mail (offiziell)kuhrn@lichtenau.gv.at
BüroErdgeschoss

Portrait Rene Rameder
Kontaktdaten von René Rameder
FunktionAmtsleiter
NameRené Rameder
AdresseLichtenau 49
3522 Lichtenau
Telefon+43 2718 257 11
E-Mail (offiziell)rameder@lichtenau.gv.at
Büro1. Stock