Friedhöfe und Aufbahrungshallen

Friedhof Lichtenau

Die Friedhöfe in Allentsgschwendt, Lichtenau und Loiwein werden von der Marktgemeinde Lichtenau im Waldviertel betrieben und verwaltet.

Die Aufbahrungshallen in Allentsgschwendt, Großreinprechts, Lichtenau und Loiwein fallen ebenfalls in die Kompetenz der Gemeinde.

Um Zuweisung einer Grabstelle ist beim Gemeindeamt unter Angabe der gewünschten Grabart, der örtlichen Lage und gegebenenfalls des gewünschten Friedhofes anzusuchen. Das Benützungsrecht an einer Grabstelle dauert 10 Jahre (Mindestruhefrist). Mit jeder Belegung wird das Benützungsrecht auf 10 Jahre verlängert.

Vor Ablauf des Benützungsrechtes werden die Grabinhaber von der Ablauffrist in Kenntnis gesetzt. Es besteht dann die Möglichkeit, durch Einzahlung der Verlängerungsgebühr das Benützungsrecht um weitere 10 Jahre zu erwirken.
Die Erneuerung der Grabeinfassung und Errichtung eines Grabdenkmales ist vorher dem Gemeindeamt anzuzeigen.

Die Friedhofsverwaltung hat zu prüfen,
- ob die Lage des Grabes mit den Friedhofsplänen und den teilweise im Boden vorhandenen Vermessungsmarken übereinstimmt
- ob das geplante Grabdenkmal der Würde und Pietät der Friedhofsanlage entspricht, andere Grabstellen nicht beeinträchtigt werden und das Grabdenkmal der Friedhofsordnung nicht zuwiderläuft.

Der Anzeige sind die Beschreibung des Denkmales, Angabe der Grabinschrift sowie eine Skizze beizuschließen.
Fundamentpläne für Gräber verschiedener Größe liegen beim Gemeindeamt Lichtenau auf bzw. können im untenstehenden Dokument eingesehen und ausgedruckt werden.

Die benützungsberechtigten Personen haben dafür zu sorgen, dass die Grabanlage einen gepflegten Zustand aufweist und keine Gefährdung von Personen und Sachen, vor allem was die Standsicherheit von Grabsteinen (Grabdenkmälern) betrifft, entsteht.

Begräbnisse sind nach Feststehen des Termines sofort dem Gemeindeamt mitzuteilen, damit die notwendigen Veranlassungen wie Grabaushub, Verkehrssicherung beim Friedhofsgang durch die Polizei erfolgen können (Ausnahme Großreinprechts: Hier ist die Pfarre Friedhofseigentümer und Verwalter).

Die Gemeinde Lichtenau sorgt in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Ortsvorsteher für die Verwaltung und die Instandhaltung der eingangs genannten Friedhöfe und Aufbahrungshallen.
Dazu gehören die Zuweisung einer Grabstelle, Verlängerung des Benützungsrechtes, Pflege und Instandhaltung der Friedhofsanlagen und Aufbahrungshallen. Der Friedhof in Großreinprechts wird von der Pfarre verwaltet.
Wenn Sie Anregungen haben, richten Sie diese an die untenstehend angeführten Sachbearbeiter der Friedhofsverwaltung oder senden Sie uns ein E-Mail.

Fundamentpläne für Gräber: Datei herunterladen: PDFAnleitung zur Errichtung von Grabeinfassungen.pdf

Alice Steinmüller, BA
Friedhofsbetreuung, Gebührenverrechnung
Kuhrn Monika
Begräbnisse

Formulare