Kanalgebühren

Festlegung der Einheitssätze für die Kanaleinmündungs- und Ergänzungsabgabe sowie die Kanalbenützungsgebühr durch den Gemeinderat aufgrund gesetzlich normierter Vorgaben.

Die Berechnungsflächen der anschlusspflichtigen Objekte werden grundsätzlich nach der Größe der Gebäude ermittelt, wobei für die genannten Abgabenarten unterschiedliche Berechnungskriterien gelten.
Durch Multiplikation der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz ergibt sich die jeweilige Nettoabgabe bzw. Gebühr, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vorschreibung erfolgt mittels Abgabenbescheid.

Das Gemeindeamt gibt gerne Auskunft.

Zuständig


Portrait Helge Dereani
Kontaktdaten von Ing. Helge Dereani
FunktionBauamt
NameIng. Helge Dereani
AdresseLichtenau 49
3522 Lichtenau im Waldviertel
Telefon+43 2718 257 17
E-Mail (offiziell)dereani@lichtenau.gv.at
Büro1. Stock