Wenn am Wahltag das Aufsuchen des zuständigen Wahllokales (Eintragung im Wählerverzeichnis) nicht möglich ist, kann bei den meisten Wahlen eine Wahlkarte beantragt werden.
Diese berechtigt entweder zur Stimmabgabe an einem anderen Ort oder zum Besuch einer "besonderen" Wahlbehörde in der eigenen Wohnung, in einer geschlossenen Anstalt, Krankenhaus oder zur "Briefwahl".
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