Verkehrswesen, Arbeiten neben Straßen, Einschränkungen

Für Arbeiten auf oder neben Straßen ist nach § 90 der Straßenverkehrsordnung eine Bewilligung erforderlich.
Diese erteilt bei Landesstraßen die Bezirkshauptmannschaft und bei Gemeindestraßen die Gemeinde. Das nachstehende Formular kann heruntergeladen und ausgefüllt werden.

Anregungen zur Straßenverkehrsordnung können weitergeleitet werden. Siehe untenstehender Link.

Straßenverkehrsordnung - Anregungen

Zuständig


Portrait Helge Dereani
Kontaktdaten von Ing. Helge Dereani
FunktionBauamt
NameIng. Helge Dereani
AdresseLichtenau 49
3522 Lichtenau im Waldviertel
Telefon+43 2718 257 17
E-Mail (offiziell)dereani@lichtenau.gv.at
Büro1. Stock

Formulare