Für Arbeiten auf oder neben Straßen ist nach § 90 der Straßenverkehrsordnung eine Bewilligung erforderlich.
Diese erteilt bei Landesstraßen die Bezirkshauptmannschaft und bei Gemeindestraßen die Gemeinde. Das nachstehende Formular kann heruntergeladen und ausgefüllt werden.
Anregungen zur Straßenverkehrsordnung können weitergeleitet werden. Siehe untenstehender Link.
Straßenverkehrsordnung - Anregungen