Veranstaltungsanmeldung


Öffentliche Veranstaltungen sind in der Regel beim Gemeindeamt anzumelden, wenn es sich um solche nach dem NÖ Veranstaltungsgesetz handelt. Die Anmeldung hat 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu erfolgen. 


Bei manchen Veranstaltungsarten ist für die Genehmigung die Bezirkshauptmannschaft oder das Amt der NÖ Landesregierung zuständig. In diesen Fällen ist die Veranstaltung 8 Wochen vorher bei der jeweiligen Behörde anzumelden.

Eine Veranstaltung kann auch untersagt werden, wenn Sicherheitsbedenken bestehen, Unterlagen fehlen oder Auflagen nicht erfüllt werden.

Eine Voraussetzung zur Genehmigung der Veranstaltung ist in den meisten Fällen eine vorhandene Betriebsstättenbewilligung.
Veranstaltungsbetriebsstätten müssen entweder gewerblich bzw. baubehördlich genehmigt sein bzw. ist dafür eine Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung erforderlich.
Die Veranstaltungsbetriebstättengenehmigung ist zeitgerecht bei der Gemeinde zu beantragen, dafür sind Unterlagen vorzulegen.

Für Veranstaltungsanmeldungen bedienen Sie sich des unten angeführten Formulares. Am Ende des Formulares sind die Beilagen aufgelistet. Das Erfordernis der Beiliegen richtet sich nach der Art der Veranstaltung. Erkundigen Sie sich darüber zeitgerecht beim Gemeindeamt, wo Sie auch Musterkonzepte erhalten können.

Machen Sie auch einen Blick auf den Internet-Veranstaltungskalender unserer Gemeinde, um Terminkollisionen mit anderen Veranstaltern zu vermeiden!
Zum Internet - Veranstaltungskalender der Gemeinde Lichtenau 

 

Zuständig


Portrait Alice Steinmüller
Kontaktdaten von Alice Steinmüller, BA
FunktionAllgemeine Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Tourismus
NameAlice Steinmüller, BA
AdresseLichtenau 49
3522 Lichtenau
Telefon+43 2718 257 18
E-Mail (offiziell)steinmueller@lichtenau.gv.at
Büro1. Stock

Formulare