Baubewilligungsansuchen

Grundsätzliche Veraussetzungen für die Erteilung einer Baubewilligung:
- Geeignete Flächenwidmung (grundsätzlich Bauland)
- Im gewidmeten Grünland kann nur unter bestimmten Voraussetzungen gebaut werden.
- Bei Lage im Grünland oder in einer Gefahrenzone sind zusätzliche Gutachten erforderlich.
- Gesicherte Grundgrenzen (Vermessungsplan oder Zustimmungserklärung der Nachbarn).
- Den Normen entsprechende Pläne und Beschreibungen.
- In manchen Fällen ist auch eine Grundabtretung an die angrenzende Straße erforderlich (Bestimmung der Straßenfluchtlinie).
- Bei gewerblichen Betriebsanlagen ist die Bezirkshauptmannschaft Krems für die Erteilung der Baubewilligung zuständig. Dies geschieht in der Regel gemeinsam mit dem gewerblichen Betriebsanlagenverfahren. Bitte nehmen Sie in einem solchen Fall die Bauberatung bei der BH Krems in Anspruch (Anmeldung zum Besprechungstermin erforderlich).

Für jedes Bauvorhaben sind zumindest folgende Unterlagen erforderlich:

Formular "Ansuchen um Baubewilligung",
Bauplan in 3-facher Ausfertigung,
Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung
Dazu kommen in speziellen Fällen weitere Unterlagen.

Bitte nehmen Sie vor der Planung mit dem Bauamt der Gemeinde Kontakt auf. Dort werden Sie über alle Einzelheiten, Ihr Bauvorhaben betreffend, informiert.

Gebühren:
Bundesgebühr:
Ansuchen Euro 14,30, Pläne je nach Ausgestaltung zwischen Euro 3,90 und Euro 21,80,--, Baubeschreibung Euro 3,90 je Bogen.
Verwaltungsabgabe: Diese richtet sich nach der Art und Größe des Vorhabens.
Sachverständigengebühren und Kommissionsgebühr entsprechend dem Aufwand.

Gestaltungsberatung in Niederösterreich

Wohnbauförderung Land NÖ

Zuständig


Portrait Helge Dereani
Kontaktdaten von Ing. Helge Dereani
FunktionBauamt
NameIng. Helge Dereani
AdresseLichtenau 49
3522 Lichtenau im Waldviertel
Telefon+43 2718 257 17
E-Mail (offiziell)dereani@lichtenau.gv.at
Büro1. Stock

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