Alle 2 Jahre hat die Gemeinde die Aufgabe, eine Anzahl mündiger Gemeindebürger nach einem bestimmten Prozentsatz der Wahlberechtigten der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Die Auswahl geschieht mittels EDV-Programm durch ein Zufallsverfahren.
Die Namen der ausgewählten Personen können daher von der Gemeinde in keiner Weise beeinflusst werden.
Dieses Auswahlverfahren geschieht zu einem öffentlich ausgeschriebenen Termin und wird durch Kundmachung an der Amtstafel angekündigt.
Begründete Einsprüche gegen die Aufnahme sind möglich und können beim Gemeindeamt eingebracht werden.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Geschworenen- und Schöffenamt eine Pflichtaufgabe der österreichischen Staatsbürger darstellt.