Grundstücksteilungen im Bauland sind der Baubehörde zur Kenntnis zu bringen. Dies geschieht durch Vorlage eines Teilungsplanes.
Konsequenzen aus Grundstücksteilungen können die Abtretungsverpflichtung an öffentliche Verkehrsflächen, Bauplatzerklärungen und die Vorschreibung von Aufschließungs- und Ergänzungsabgaben sein. Bitte erkundigen Sie sich beim Bauamt der Gemeinde.
Teilungen im Grünland bedürfen in der Regel der Bewilligung durch die Bezirkshauptmannschaft.