Neue oder zugezogene Hunde müssen unverzüglich beim Gemeindeamt angemeldet werden. Dazu benötigen Sie das Anmeldeformular (siehe untenstehend), eine Kopie des Hundepasses (Rasse und Mikrochip-Nummer müssen daraus ersichtlich sein), einen Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung und einen Nachweis der erforderlichen Sachkunde.
Zusätzlich werden die Hundebestände von den jeweiligen Ortsvorsteher:innen zu Jahresbeginn in ihrer Katastralgemeinde überprüft.
Auch die Abmeldung eines Hundes ist im Anlassfall unverzüglich vorzunehmen.
Die Abgabe wird von der Gemeindeverwaltung mittels Lastschriftsanzeige einmal im Jahr vorgeschrieben (Vorschreibung gleichzeitig mit anderen fälligen Abgaben wie Kanalbenützungsgebühr etc).
Für Nutzhunde gibt es einen günstigeren Abgabetarif. Um Anerkennung als Nutzhund ist beim Gemeindeamt anzusuchen. Siehe auch untenstehend angeführtes Formular, das Sie zu diesem Zweck verwenden können.
Hinweisen möchten wir noch auf die Bestimmungen des NÖ Hundehaltegesetzes. Bitte halten Sie sich an dieses Gesetz, da die Nichtbeachtung zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.