Die Auszahlung des Jagdpachtes wurde mit Landesgesetz ab Jänner 2009 neu geregelt. Über den nicht behobenen Jagdpacht entscheidet nun der Jagdausschuss.
Die Gemeinde nimmt ihre Aufgaben nach dem NÖ Jagdgesetz wahr sowie die Jagdausschusswahlen.
Nähere Informationen beim zuständigen Jagdausschussobmann oder dem Gemeindeamt.
Genossenschaftsjagden im Gemeindegebiet:
Allentsgschwendt
Brunn am Wald
Gloden-Engelschalks
Großreinprechts-Kornberg
Jeitendorf
Ladings-Ebergersch-Scheutz
Lichtenau
Loiwein-Wurschenaigen
Obergrünbach-Erdweis
Pallweis
Taubitz
Wietzen