Meldezettel werden zur Bestätigung des momentanen Wohnsitzes benötigt (z.B. zur Vorlage bei Behörden etc.).
Die Meldebehörden speichern alle personenbezogenen Daten der bei ihnen an- und abgemeldeten Person im Zentralen Melderegister. Jede:r in Österreich Gemeldete kann für sich oder eine Person, für die er oder sie meldepflichtig ist (Kind) eine Bestätigung der Meldebehörde beantragen, dass und seit wann er oder sie an einem bestimmten Ort aufrecht gemeldet ist.
Die Meldebestätigung erfolgt aufgrund der im Zentralen Melderegister enthaltenen Meldedaten.
Untenstehend finden Sie das Formular zur An- und Abmeldung des Haupt- oder Zweitwohnsitzes. Sie können es direkt ausfüllen, ausdrucken und zur Anmeldung beim Gemeindeamt mitnehmen.
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