In den örtlichen Bereich des Umwelt- und Naturschutzes fallen eine funktionierende Abfallwirtschaft, die Reinhaltung der Natur (Entfernung von Ablagerungen) und Aufklärung zur Schadstoffvermeidung (z. B. bei Heizungen).
Im Wesentlichen ist der Natur- und Landschaftsschutz durch bundes- und landesgesetzliche Normen geregelt.
Veränderungen in der Natur wie Aufschüttungen, Abgrabungen etc. im Grünland bedürfen der Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft.