In den örtlichen Bereich des Umwelt- und Naturschutzes fallen eine funktionierende Abfallwirtschaft, die Reinhaltung der Natur (Entfernung von Ablagerungen) und Aufklärung zur Schadstoffvermeidung (z. B. bei Heizungen).
Z. B. sind Säuberungsaktionen und die Förderung von Solaranlagen sind konkrete Maßnahmen der Gemeinde.
Im Wesentlichen ist der Natur- und Landschaftsschutz durch bundes- und landesgesetzliche Normen geregelt.
Veränderungen in der Natur wie Aufschüttungen, Abgrabungen etc. bedürfen der Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft.