Wahlen sind eine wesentliche Grundlage der Demokratie.
Die Gemeinden sind für die Durchführung der meisten Wahlen in unserem Staat zuständig.
Sie haben Wahlkommissionen zu bilden, die Wählerlisten zu erstellen und die Stimmabgabe zu organisieren.
In der Gemeinde Lichtenau sind 11 Wahlsprengel gebildet, in denen die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können.
Wahlzeit und Wahllokal werden von der Gemeinde durch Anschlag an den Amtstafeln und im Gemeindeboten veröffentlicht.
Der Bürger hat auch innerhalb eines jeweils festgelegten Zeitraumes die Möglichkeit, in die Wählerverzeichnisse Einsicht zu nehmen.
Bei den meisten Wahlen besteht die Möglichkeit, mit einer beim Gemeindeamt oder mit ID Austria zu beantragenden Wahlkarte, auch in anderen Orten Österreichs und unter bestimmten Umständen auch im Ausland zu wählen.
Mit der Wahlkarte kann man das Stimmrecht auch per "Briefwahl" ausüben. Dies ist der bequemste Weg, um an der Wahl teilzunehmen. Dabei sind die zeitgerechte Beantragung der Wahlkarte und - nachdem der Stimmzettel ausgefüllt, in die Wahlkarte gelegt und diese zugeklebt wurde - das rechtzeitige Einlangen bei der jeweils zuständigen Wahlbehörde zu beachten.
Das Gemeindeamt informiert im Anlassfall gerne.
Informationen über Wahlkarten